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Was kann ich mir unter Ergotherapie vorstellen?
Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Die Therapie soll Kinder und Erwachsene befähigen, ihre vom Alltag geforderten Betätigungen und Anforderungen besser durchzuführen.
Folgende Bereiche können betroffen
sein:
Ergotherapie trägt dazu bei, selbstständiges Handeln und Denken zu fördern, wieder zu erlernen oder Verschlimmerungen zu verhindern. Dem Lebensumfeld mit seinen vielfältigen Anforderungen ( Schule, Kindergarten, Familie, Arbeitsplatz etc.) kommt dabei ein besonderer Bedeutung zu.
Wer kann Ergotherapie erhalten?
Ergotherapie können Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters erhalten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Ergotherapie kann von Hausärzten (auch für Kinder!), Kinderärzten, Neurologen, Orthopäden, Psychiatern etc. ausgestellt werden.
Wenn Sie privat versichert sind, benötigen Sie auch eine ärztliche Verordnung. Die Kosten werden in der Regel von den Privatkasse übernommen. Besser ist Sie fragen bei ihrer Versicherung nach.
Die Heilmittelrichtlinien haben bei privaten Krankenversicherungen keine Gültigkeit.
Wenn Sie die ergotherapeutische Behandlung selbst bezahlen wollen oder müssen, können Sie das natürlich auch.
Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Die Therapie soll Kinder und Erwachsene befähigen, ihre vom Alltag geforderten Betätigungen und Anforderungen besser durchzuführen.
Folgende Bereiche können betroffen
sein:
- Entwicklung allgemein
- Bewegung (fein- und/oder grobmotorisch)
- Verhalten
- Psyche
- Denken
- Lernen
Ergotherapie trägt dazu bei, selbstständiges Handeln und Denken zu fördern, wieder zu erlernen oder Verschlimmerungen zu verhindern. Dem Lebensumfeld mit seinen vielfältigen Anforderungen ( Schule, Kindergarten, Familie, Arbeitsplatz etc.) kommt dabei ein besonderer Bedeutung zu.
Wer kann Ergotherapie erhalten?
Ergotherapie können Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters erhalten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Ergotherapie kann von Hausärzten (auch für Kinder!), Kinderärzten, Neurologen, Orthopäden, Psychiatern etc. ausgestellt werden.
Wenn Sie privat versichert sind, benötigen Sie auch eine ärztliche Verordnung. Die Kosten werden in der Regel von den Privatkasse übernommen. Besser ist Sie fragen bei ihrer Versicherung nach.
Die Heilmittelrichtlinien haben bei privaten Krankenversicherungen keine Gültigkeit.
Wenn Sie die ergotherapeutische Behandlung selbst bezahlen wollen oder müssen, können Sie das natürlich auch.
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Marienplatz 2
84347 Pfarrkirchen
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